Ausfertigungsdatum: 13.06.2005
(1) Die Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Maler- und Lackierer-Handwerk umfasst folgende selbständige Prüfungsteile:
(2) Für die Meisterprüfung in Teil I im Maler- und Lackierer-Handwerk werden die Schwerpunkte Gestaltung und Instandhaltung, Kirchenmalerei und Denkmalpflege, Bauten- und Korrosionsschutz sowie Fahrzeuglackierung gebildet; der Prüfling hat einen dieser Schwerpunkte auszuwählen.