(MuKStiftG)
Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens"

Ausfertigungsdatum: 13.07.1984


§ 7 MuKStiftG Satzung

Die Stiftung kann eine Satzung erlassen, die vom Stiftungsrat beschlossen wird.