(MuKFrRGDBest 1)
Erste Durchführungsbestimmung zum Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau - Ausstellung von Ausweisen für Schwangere und Wöchnerinnen

Ausfertigungsdatum: 10.02.1953


§ 5 MuKFrRGDBest 1

Bei mißbräuchlicher Benutzung kann der Ausweis durch die Abteilung Gesundheitswesen des Rates des Kreises sofort eingezogen werden.