(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung ist aus Anlaß der 200. Wiederkehr des Geburtstages von Carl Friedrich Gauß eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt worden. Die Ausprägung erfolgte in der Hamburgischen Münze, die Auflage beträgt 8 Millionen Stück.
(2) Die Münzen werden ab 26. April 1977 in den Verkehr gebracht. Der Entwurf der Münze stammt von Herrn Erich Ott, München (früher Oberammergau).
(3) Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 29 Millimetern und ein Gewicht von 11,2 Gramm.
(4) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.
(5) Die Bildseite zeigt das Portrait des Mathematikers und Naturforschers sowie die Umschrift
(6) Die Wertseite trägt einen Adler und die Umschrift
(7) Der glatte Münzrand enthält die vertiefte Inschrift
(8) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.
Der Bundesminister der Finanzen
(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung)
Fundstelle: BGBl I 1977, 471