(1) Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzblatt S. 323) ist aus Anlaß der 125. Wiederkehr des Zusammentritts der Frankfurter Nationalversammlung in der Paulskirche eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt worden. Die Ausprägung erfolgte in der Staatlichen Münze Karlsruhe, die Auflage beträgt 8 Millionen Stück.
(2) Die Münzen werden ab 11. Dezember 1973 in den Verkehr gebracht.
(3) Der Entwurf der Münze stammt von Claus und Ursula Homfeld, 28 Bremen-Oberneuland.
(4) Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 29 mm und ein Gewicht von 11,2 Gramm.
(5) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.
(6) Auf der Bildseite zeigt die Münze eine in die Münzfläche hineinkomponierte stark vereinfachte Darstellung des Innenraumes der Paulskirche und in der Mitte die Jahreszahl 1848. Die Umschrift lautet:
(7) Die Wertseite ist im Einklang mit der Bildseite gestaltet. Sie zeigt den Bundesadler und die Umschrift
(8) Der glatte Münzrand trägt die vertiefte Inschrift
(9) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.
Der Bundesminister der Finanzen
(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung)
Fundstelle: BGBl I 1973, 1669