(Münz2EuroBek 2006-11)
Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze "Mecklenburg-Vorpommern")


Ausfertigungsdatum: 22.11.2006

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Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 2-Euro-Gedenkmünze "Mecklenburg-Vorpommern" im Rahmen einer Serie "Bundesländer" prägen zu lassen.
Die Auflage der Münze beträgt 30 Millionen Stück. Daneben werden für das Sammlerprodukt deutsche Euro-Kursmünzensätze 375.000 Stück in Spiegelglanzausführung geprägt.
Die Münze wird ab dem 2. Februar 2007 in den Verkehr gebracht. Materialeinsatz und technische Parameter der 2-Euro-Gedenkmünze entsprechen der 2-Euro-Umlaufmünze. Der Münzrand enthält in vertiefter Prägung unverändert die Inschrift:

"EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT".
Die nationale Seite der Gedenkmünze zeigt das Schloss Schwerin in seiner architektonischen Vielfalt, von der Stadtseite betrachtet. Durch die bildliche Darstellung des Wassers und den Anschnitt der Brücke wird die Insellage des Schlosses betont. Die von der Stadtseite aus sichtbaren typischen Kaimauern und Balustraden sind wirklichkeitsnah dargestellt. Durch die beidseitig angeordneten Bäume ist die das Schloss umgebende Parkanlage, der Burggarten, angedeutet. Der Gebäudekomplex ist in seiner interessanten Dach- und Turmlandschaft prägnant getroffen. Die Länderbezeichnung "MECKLENBURG-VORPOMMERN" verknüpft das abgebildete Bauwerk, Schloss Schwerin, mit dem Bundesland. Das Münzzeichen der jeweiligen Prägestätte ("A", "D", "F", "G" oder "J") befindet sich im oberen Kernbereich.
Auf dem Außenring sind die europäischen Sterne, das Ausgabejahr 2007 und das Ausgabeland "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND" abgebildet.
Der Entwurf der nationalen Seite der Gedenkmünze stammt von Herrn Heinz Hoyer aus Berlin.


Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen


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(Fundstelle: BGBl. I 2006, 2667)