(Münz2DMBek 1990)
Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 2 Deutschen Mark


Ausfertigungsdatum: 21.09.1990

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(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, zum 40jährigen Bestehen der Bundesrepublik Deutschland ab 1990 eine 2 DM-Umlaufmünze mit dem Bildnis des verstorbenen Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. h.c. Franz Josef Strauß prägen zu lassen. Die Höhe der Auflage richtet sich nach den Bedürfnissen des Zahlungsverkehrs. Mit der Ausgabe wird ab 9. Oktober 1990 begonnen.

(2) Die Bildseite der Münze zeigt das Porträt des Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. h.c. Franz Josef Strauß und die Umschrift:

"BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
19491989".

(3) Die Wertseite der Münze zeigt in der Mitte den Bundesadler. Das Adlerbild ist von der Umschrift:

"BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
2 DEUTSCHE MARK"
umschlossen. Dabei steht die Wertziffer 2 in der Mitte unter dem Adler. Oberhalb des Adlerkopfes ist das Jahr der Prägung, beginnend mit dem Jahr 1990, angebracht, unterhalb des rechten Adlerfanges eines der Münzzeichen der Münzstätten der Bundesrepublik Deutschland (D, F, G, J) oder das Münzzeichen der Münze Berlin (A), die in die Prägung aller Stückelungen der Umlaufmünzen eingeschaltet wird.

(4) Die Prägung auf beiden Seiten der Münze ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.

(5) Der glatte Münzrand ist mit der vertieften Inschrift:

"EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT"
versehen. Zwischen jedem der Worte ist ein Ornament, am Schluß der Inschrift sind zwei Ornamente angebracht.

(6) Die Münze hat ein Gewicht von 7 Gramm und einen Durchmesser von 26,75 Millimetern. Sie besteht überwiegend aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (75 Prozent Kupfer und 25 Prozent Nickel) und hat einen Reinnickelkern.

(7) Der Entwurf der Bildseite stammt von Erich Ott, München.

Der Bundesminister der Finanzen


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(Fundstelle: BGBl. I 1990, 2116)