(Münz10EuroBek 2015-06-23)
Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 10 Euro (Gedenkmünze „300 Jahre Fahrenheit-Skala“)


Ausfertigungsdatum: 23.06.2015

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Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „300 Jahre Fahrenheit-Skala“ eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 10 Euro prägen zu lassen.

Die Auflage der Münze beträgt ca. 1,4 Mio. Stück, davon ca. 0,2 Mio. Stück in Spiegelglanzqualität. Die Prägung erfolgt durch die Hamburgische Münze (Prägezeichen J).

Die Münze wird ab dem 6. November 2014 in den Verkehr gebracht. Die 10-Euro-Gedenkmünze in der Stempelglanzqualität besteht aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (CuNi25), hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 14 Gramm. Die Spiegelglanzmünze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Silber und 375 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht von 16 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.

Die Bildseite stellt eine wissenschaftshistorische Einordnung der Fahrenheit-Skala in die chronologische Abfolge der thermometrischen Skalen des 18. und 19. Jahrhunderts dar. Dies gelingt gestalterisch durch eine Komposition von Darstellungen eines Fahrenheit-Thermometers im Kontext anderer abstrahiert dargestellter Temperaturskalen.

Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, das Prägezeichen „J“ der Hamburgischen Münze, die Jahreszahl 2014 sowie die zwölf Europasterne. Auf der Wertseite der Münze in Spiegelglanzqualität ist zusätzlich die Angabe „SILBER 625“ aufgeprägt.

Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:

„EIN MEILENSTEIN DER MESSTECHNIK“.

Der Entwurf stammt von dem Künstler Victor Huster aus Baden-Baden.


Schlussformel

Der Bundesminister der Finanzen


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(Fundstelle: BGBl. I 2015, 1035)