(Münz10DMBek 2000-08)
Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Gedenkmünze "10 Jahre Deutsche Einheit")


Ausfertigungsdatum: 23.08.2000

(XXXX)

Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema "10 Jahre Deutsche Einheit" eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark prägen zu lassen.
Die Auflage der Münze beträgt 3,8 Millionen Stück, darunter 0,8 Millionen Stück in Spiegelglanz. Die Prägung in Normalausführung (Stempelglanz) erfolgt durch das Bayerische Hauptmünzamt, München. Die Herstellung in Spiegelglanz wird von allen fünf deutschen Münzstätten zu gleichen Teilen realisiert. Die Münze wird ab dem 28. September 2000 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse (Gewicht) von 15.5 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.
Die Bildseite bestimmt der Sitz des Deutschen Bundestages in Berlin. Darüber hinaus wird die unabgeschlossene Dynamik des Prozesses vom Zerbersten der Mauer zu den Berliner Baukränen dargestellt. In die bildliche Darstellung ist die Aufschrift

"10 JAHRE DEUTSCHE EINHEIT
1990, 3. Oktober, 2000"
eingeordnet.
Die Wertseite trägt einen Adler, die Jahreszahl 2000, das Münzzeichen "D" der Prägestätte München und die Aufschrift:
"BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
10 DEUTSCHE MARK".
Bei den Münzen in der Qualität Spiegelglanz erscheinen die Münzzeichen
"A", "D", "F", "G" und "J".
Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:
"WIR SIND DAS VOLK - WIR SIND EIN VOLK".
Der Entwurf der Münze stammt von Frau Doris Waschk-Balz, Hamburg.

Der Bundesminister der Finanzen

(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung der Münze,
Fundstelle: BGBl. I 2000, 1378)