(Münz10DMBek 1998-01)
Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 10 Deutschen Mark (Gedenkmünze 350 Jahre Westfälischer Friede)


Ausfertigungsdatum: 12.01.1998

(XXXX)

Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, zum Jubiläum "350 Jahre Westfälischer Friede" eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark prägen zu lassen.
Die Auflage der Münze beträgt 4,5 Millionen Stück, darunter 1,0 Millionen Stück in Spiegelglanz. Die Prägung in Normalausführung (Stempelglanz) erfolgt in der Hamburgischen Münze. Die Herstellung in Spiegelglanz wird von allen fünf deutschen Münzämtern zu gleichen Teilen realisiert.
Die Münze wird ab 12. März 1998 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse (Gewicht) von 15,5 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.
Die Bildseite zeigt vier Symbole für Aspekte des Westfälischen Friedens:

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die Taube mit dem Ölzweig als Symbol für die göttliche Friedensbotschaft,
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die Einigkeit der Vertragschließenden in Gestalt der sich reichenden Hände,
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das Tintenfaß mit der Feder für das Vertragswerk und
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eine stilisierte Darstellung zweier Lippenpaare als Symbol des Friedenskusses.
Die Umschrift lautet:
"WESTFÄLISCHER FRIEDE 1648".
Die Wertseite trägt einen Adler, die Jahreszahl 1998, das Münzzeichen "J" der Hamburgischen Münze und die Umschrift:
"BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
10 DEUTSCHE MARK".
Bei den Münzen in der Qualität Spiegelglanz erscheinen die Münzzeichen "A", "D", "F", "G" und "J".
Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:
"FRIED ERNAEHRT UNFRIED VERZEHRT".
Der Entwurf der Münze stammt von Frau Aase Thorsen, Neuberg.

Der Bundesminister der Finanzen

(... nicht darstellbare Abbildung der Vorder- und Rückseite der Münze,
Fundstelle: BGBl. I 1998, 227)