(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, zum 200jährigen Bestehen des Brandenburger Tores eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark prägen zu lassen. Die Auflage der Münze beträgt 8,85 Millionen Stück. Die Prägung erfolgt in der Münze Berlin.
(2) Die Münze wird ab 18. Dezember 1991 in den Verkehr gebracht.
(3) Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Silber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht von 15,5 Gramm.
(4) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.
(5) Die Bildseite zeigt eine Darstellung des Brandenburger Tores und darunter die Jahreszahlen 1791/1991. Die Umschrift lautet:
(6) Die Wertseite trägt einen Adler, die Wertzahl "10", die Jahreszahl "1991", das Münzzeichen "A" der Münze Berlin und die Umschrift:
(7) Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:
(8) Zwischen Ende und Anfang der Randschrift befinden sich drei fünfzackige Sterne.
(9) Der Entwurf der Münze stammt von Erich Ott, München.
Der Bundesminister der Finanzen
(Fundstelle: BGBl. I 1991, 2134)