(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung hat die Bundesregierung beschlossen, zum 40jährigen Bestehen der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1989 eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 10 Deutschen Mark prägen zu lassen. Die Auflage der Münze beträgt 8,35 Millionen Stück. Die Prägung erfolgt in der Staatlichen Münze Karlsruhe.
(2) Die Münze wird ab 17. Mai 1989 in den Verkehr gebracht.
(3) Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Silber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und ein Gewicht von 15,5 Gramm.
(4) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.
(5) Die Bildseite zeigt die Wappen der 11 Bundesländer, die kreisförmig angeordnet und durch Seile miteinander verbunden sind. Die Anordnung der Seile läßt in der Mitte die Zahl 40 erkennen.
Die Umschrift lautet:
(6) Die Wertseite trägt einen Adler, die Jahreszahl 1989, das Münzzeichen "G" der Staatlichen Münze Karlsruhe und die Umschrift:
(7) Die Jahreszahl ist - unterteilt in "19" und "89" - beiderseits der Wertziffer 10 angebracht. Das Münzzeichen "G" steht neben dem rechten Fang des Adlers.
(8) Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:
(9) Zwischen Ende und Anfang der Randschrift ist ein fünfeckiger Stern eingeprägt.
(10) Der Entwurf der Münze stammt von Reinhart Heinsdorff, Ottmaring.
Der Bundesminister der Finanzen
(Fundstelle: BGBl. I 1989, 658)