Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Berufsbildung
(§ 3 Nr. 1) |
- a)
-
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
- b)
-
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)
-
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
| während der gesamten Ausbildung zu vermitteln |
2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
(§ 3 Nr. 2) |
- a)
-
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)
-
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erläutern
- c)
-
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)
-
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
|
3 | Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz
(§ 3 Nr. 3) |
- a)
-
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- b)
-
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
- c)
-
Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht erläutern
- d)
-
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen
|
4 | Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
(§ 3 Nr. 4) |
- a)
-
berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften bei den Arbeitsabläufen anwenden
- b)
-
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten
- c)
-
wesentliche Vorschriften der Feuerverhütung nennen und Brandschutzeinrichtungen sowie Brandbekämpfungsgeräte bedienen
- d)
-
Gefahren, die von Stäuben, Giften, Dämpfen, Gasen, Säuren sowie leicht entzündbaren Stoffen ausgehen, beachten
- e)
-
zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen sowie Möglichkeiten der rationellen und umweltschonenden Materialverwendung, insbesondere durch Wiederverwendung und Entsorgung von Werk- und Hilfsstoffen, nutzen
- f)
-
die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich erläutern
|
5 | Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse
(§ 3 Nr. 5) |
- a)
-
Arbeitsabläufe nach sicherheitstechnischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten planen und abstimmen
- b)
-
Skizzen anfertigen sowie Fachzeichnungen lesen und anwenden
- c)
-
Einsatz von Werkzeugen, Arbeitsgeräten und Arbeitsmitteln nach sicherheitstechnischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorbereiten
- d)
-
Werkzeuge und Arbeitsmittel pflegen und einsatzfähig halten
- e)
-
Fehler der Weißware erkennen, fehlerhafte Weißware vor der Bemalung aussortieren sowie dekorierte Ware auf richtige Dekorausführung und Sauberkeit vor und nach dem Dekorbrand kontrollieren
| während der gesamten Ausbildung zu vermitteln |
6 | Zeichnen und Malen nach der Natur sowie nach Natur- und Dekorvorlagen
(§ 3 Nr. 6) |
- a)
-
Gestaltungsprinzipien der Porzellanmalerei anwenden
- b)
-
die verschiedenen Pinselarten nennen sowie deren Aufbau und Verwendung erläutern
- c)
-
Bleistift-, Pinsel- und Federtechniken anwenden
| 17 | | | |
- d)
-
linear, flächig und räumlich darstellen
- e)
-
Komposition und Perspektive anwenden
| 7 | 5 | | |
- f)
-
Schattieren
- g)
-
Tonwerte setzen, Farbwerte abstimmen und Stofflichtigkeit herausarbeiten
| 5 | 5 | | |
- h)
-
Anfertigen von Farbflächen
- i)
-
Schablonen herstellen
- k)
-
verschiedene Abdeck- und Aussprengtechniken anwenden
| 2 | 2 | | |
7 | Graphisches Zeichnen
(§ 3 Nr. 7) |
- a)
-
verschiedene Schriftarten ausführen
- b)
-
verschiedene Monogramme ausführen
| 3 | | | |
8 | Farben und Edelmetalle
(§ 3 Nr. 8) |
- a)
-
Farben und Edelmetallpräparate unter Verwendung von Hilfsstoffen und Malmitteln für verschiedene Dekorationstechniken aufbereiten
- b)
-
Metalloxidfarben und Edelmetallpräparate unter Berücksichtigung verschiedener Brennvorgänge anwenden
| 3 | | | |
- c)
-
aufgeschmolzene Edelmetalle nacharbeiten
| | 4 | | |
9 | Kopieren von Vorlagen und Dekoren
(§ 3 Nr. 9) |
- a)
-
Kopien von Vorlagen und Dekoren auf Papier anfertigen
| 10 | 7 | | |
- b)
-
Kopien von Vorlagen und Dekoren auf Porzellan anfertigen
| | | 10 | 4 |
10 | Linieren, Rändern, Bändern, Lasieren und Staffieren
(§ 3 Nr. 10) |
- a)
-
Linien-, Ränder- und Bänderdekore auf Werkstücken ausführen
| 5 | 7 | | |
- b)
-
Lasurdekore auftragen
- c)
-
Werkstücke staffieren
| | 10 | 14 | |
11 | Malen von Dekoren
(§ 3 Nr. 11) |
- a)
-
reichhaltige Blumendekore malen
- b)
-
reichhaltige Ornamente malen
- c)
-
weitere reichhaltige Dekore malen
| | 12 | 22 | 16 |
- d)
-
Dekore selbständig gestalten
- e)
-
verschiedene Scharffeuerdekorationen ausführen
| | | 6 | 6 |