Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
- 
                Berufsbildung, 
- 2.
- 
                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
- 
                Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, 
- 4.
- 
                Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung, 
- 5.
- 
                Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse, 
- 6.
- 
                Zeichnen und Malen nach der Natur sowie nach Natur- und Dekorvorlagen, 
- 7.
- 
                graphisches Zeichnen, 
- 8.
- 
                Farben und Edelmetalle, 
- 9.
- 
                Kopieren von Vorlagen und Dekoren, 
- 10.
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                Linieren, Rändern, Bändern, Lasieren und Staffieren, 
- 11.
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                Malen von Dekoren.