Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
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Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
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Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse,
- 6.
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Zeichnen und Malen nach der Natur sowie nach Natur- und Dekorvorlagen,
- 7.
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graphisches Zeichnen,
- 8.
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Farben und Edelmetalle,
- 9.
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Kopieren von Vorlagen und Dekoren,
- 10.
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Linieren, Rändern, Bändern, Lasieren und Staffieren,
- 11.
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Malen von Dekoren.