Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG)
Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie

Ausfertigungsdatum: 26.05.1994


§ 5 MPhG

Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung nach § 4 ist

1.
die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und
2.
der Hauptschulabschluß oder eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens einjähriger Dauer.