(MPAHSBundV)
Verordnung über den Aufstieg in den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes über das Studium „Master of Public Administration“ an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung

Ausfertigungsdatum: 24.03.2011


§ 10 MPAHSBundV Prüfungsamt

Für die Organisation und Durchführung der Masterprüfung richtet die Hochschule ein Prüfungsamt ein.