(MontanMitbestGErgGWO 2005)
Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz

Ausfertigungsdatum: 10.10.2005


§ 31 MontanMitbestGErgGWO 2005 Anzuwendende Vorschriften

(1) Sind die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer in unmittelbarer Wahl zu wählen, so richtet sich das weitere Wahlverfahren nach den Vorschriften des Kapitels 2.

(2) Sind die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer durch Delegierte zu wählen, so richtet sich das weitere Wahlverfahren nach den Vorschriften des Kapitels 3.