(MontanMitbestGErgGWO 2005)
Wahlordnung zum Mitbestimmungsergänzungsgesetz

Ausfertigungsdatum: 10.10.2005


§ 21 MontanMitbestGErgGWO 2005 Feststellung des Abstimmungsergebnisses, Abstimmungsniederschrift des Hauptwahlvorstands

Der Hauptwahlvorstand ermittelt anhand der Abstimmungsniederschriften der Betriebswahlvorstände das Abstimmungsergebnis und stellt in einer Niederschrift fest:

1.
die Zahl der insgesamt abgegebenen Stimmen;
2.
die Zahl der gültigen Stimmen;
3.
die Zahl der ungültigen Stimmen;
4.
die Zahl der für den Antrag abgegebenen Stimmen;
5.
die Zahl der gegen den Antrag abgegebenen Stimmen;
6.
das Abstimmungsergebnis;
7.
besondere während der Abstimmung eingetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse.