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(MontanMitbestGErgG)
Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

Ausfertigungsdatum: 07.08.1956


§ 23 MontanMitbestGErgG

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

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