(MolkMeistPrV)
Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Molkereifachmann/Molkereifachfrau

Ausfertigungsdatum: 27.05.1994


§ 10 MolkMeistPrV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.