Ausfertigungsdatum: 11.11.1996
(Fundstelle: BGBl. I 1996, 1725)
Die Prüfziffer wird wie folgt berechnet: | |
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1. | Die Ziffern der ersten zehn Stellen der Mitgliedsnummer werden - an der ersten Stelle beginnend - mit den Faktoren 2, 7, 6, 5, 4, 3, 2, 7, 6 und 5 multipliziert. |
2. | Die Produkte werden zu einer Gesamtsumme addiert. |
3. | Die Gesamtsumme wird so oft um den Wert "11" vermindert, bis der verbleibende Rest kleiner als 11 ist. |
4. | Ist der verbleibende Rest 0 oder 1, ist die Prüfziffer = 0. |
5. | Ist der verbleibende Rest größer als 1, besteht die Prüfziffer aus der Differenz zwischen dem Wert "11" und dem verbleibenden Rest. |