(MindlohnÜbkG)
Gesetz betreffend das Internationale Übereinkommen über die Einrichtung von Verfahren zur Festsetzung von Mindestlöhnen

Ausfertigungsdatum: 10.05.1929


§ 2 MindlohnÜbkG

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkündung folgenden Tag in Kraft.

(2)