Mindestlohngesetz (MiLoG)
Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns

Ausfertigungsdatum: 11.08.2014


§ 14 MiLoG Zuständigkeit

Für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten eines Arbeitgebers nach § 20 sind die Behörden der Zollverwaltung zuständig.