Milch-Sonderprogrammgesetz (MilchSoPrG)
Gesetz über ein Sonderprogramm mit Maßnahmen für Milchviehhalter

Ausfertigungsdatum: 14.04.2010


§ 8 MilchSoPrG Aufbringen der Mittel

Der Bund trägt die Geldleistungen für die in § 1 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 3 genannten Prämien.