(MilchQBALMZustV)
Verordnung über die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bei Maßnahmen zur Verbesserung der Milchqualität

Ausfertigungsdatum: 06.07.1978


§ 2 MilchQBALMZustV

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.