(MikrotAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Mikrotechnologen/zur Mikrotechnologin

Ausfertigungsdatum: 06.03.1998


§ 5 MikrotAusbV Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.