Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
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Umweltschutz,
- 5.
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Anwenden technischer Unterlagen,
- 6.
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Planen und Organisieren der Arbeit,
- 7.
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Dokumentieren der Arbeiten, Bedienen von Datenverarbeitungsanlagen, Datenschutz,
- 8.
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Qualitätsmanagement,
- 9.
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Bereitstellen und Entsorgen von Arbeitsstoffen,
- 10.
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Sichern und Prüfen der Reinraumbedingungen,
- 11.
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Umrüsten, Prüfen und vorbeugendes Instandhalten von Produktionseinrichtungen,
- 12.
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Einstellen von Prozeßparametern,
- 13.
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Optimieren des Produktionsprozesses,
- 14.
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Herstellungs- und Montageprozesse,
- 15.
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prozeßbegleitende Prüfungen,
- 16.
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Durchführen von Endtests,
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Sichern von Prozeßabläufen im Einsatzgebiet.