(MikrotAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Mikrotechnologen/zur Mikrotechnologin

Ausfertigungsdatum: 06.03.1998


§ 1 MikrotAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Mikrotechnologe/Mikrotechnologin wird staatlich anerkannt.