(MietPfG)
Gesetz über die Pfändung von Miet- und Pachtzinsforderungen wegen Ansprüche aus öffentlichen Grundstückslasten

Ausfertigungsdatum: 09.03.1934


Eingangsformel MietPfG

Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: