Der Deutsche Bundestag hat in seiner konstituierenden Sitzung am 27. Oktober 2009 beschlossen, die Richtlinien zur Überprüfung auf eine Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik vom 13. Dezember 1991 (BGBl. 1992 I S. 76), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 21. Oktober 2005 (BGBl. I S. 3094), zu übernehmen.
Der Präsident des Deutschen Bundestages