Ausfertigungsdatum: 24.10.2018
(1) Für die Rücknahme der Anmeldung von Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen in das Klageregister stellt das Bundesamt für Justiz Verbrauchern unentgeltlich ein Formular zur Verfügung. Das Formular wird elektronisch und in Papierform zur Verfügung gestellt.
(2) Die Rücknahme der Anmeldung und das Datum des Eingangs der Rücknahme sind im Klageregister einzutragen.
(3) Das Bundesamt für Justiz erteilt dem Verbraucher alsbald eine Bestätigung über den Eingang der Rücknahme.