Ausfertigungsdatum: 22.03.2002
(1) In der Situationsaufgabe sind die wesentlichen Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten zu prüfen, die im Meisterprüfungsprojekt nicht oder nur unzureichend nachgewiesen werden konnten.
(2) Zur Vervollständigung des Qualifikationsnachweises für das Metallbauer-Handwerk sind als Situationsaufgabe die nachstehend genannten Aufgaben auszuführen:
(3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen der Aufgaben nach Absatz 2 gebildet.