(Met/GlockAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Metall- und Glockengießer/zur Metall- und Glockengießerin

Ausfertigungsdatum: 15.05.1998


§ 5 Met/GlockAusbV Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.