(Fundstelle: BGBl. I 1998, S. 1267 - 1275, 2426,
            
            bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
        
    
    
        
            
            - 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        
                                            
                                                - Fachrichtung Archiv
- 
                                                    
                                                        Erstes Ausbildungsjahr
                                                     
 
 
 
 
 
 
        (1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 
        
            - 1.1
- 
                Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben, 
- 1.2
- 
                Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d, 
- 1.3
- 
                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 1.4
- 
                Umweltschutz, 
- 4
- 
                Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b, 
        zu vermitteln.
    
    
        (2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition 
        
            - 2
- 
                Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a, 
        in Verbindung mit den Berufsbildpositionen 
        
            - 3
- 
                Kommunikation und Kooperation, Lernziel d, 
- 4
- 
                Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l, 
- 5
- 
                Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f, 
        zu vermitteln.
    
    
        (3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition 
        
            - 2
- 
                Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b, 
        in Verbindung mit den Berufsbildpositionen 
        
            - 4
- 
                Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d, 
- 5
- 
                Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d, 
        zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition 
        
            - 5
- 
                Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f, 
        fortzuführen.
    
    
        
            
            - 
                
            
        (1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition 
        
            
            - 
                
                    
                        - II.1)
- 
                            
                                1.1
                                 
                                    
                                    - 
                                        Übernahme von Schriftgut und anderen Informationsträgern, Lernziel a, 
 
 
 
        in Verbindung mit den Berufsbildpositionen 
        
            
            - 
                
                    
                        - I.2)
- 
                            
                                4
                                 
                                    
                                    - 
                                        Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele g bis k, 
 
- I.
- 
                            
                                6
                                 
                                    
                                    - 
                                        Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziel a, 
 
 
 
        zu vermitteln.
        
        ---------- 
        
        1) Abschnitt II
        
        2) Abschnitt I
    
    
        (2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition 
        
            - II.
- 
                
                    1.1
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Übernahme von Schriftgut und anderen Informationsträgern, Lernziel d, 
 
 
 
        in Verbindung mit den Berufsbildpositionen 
        
            - I.
- 
                
                    3
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Kommunikation und Kooperation, Lernziele e und f, 
 
 
 
- I.
- 
                
                    5
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und c, 
 
 
 
- II.
- 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    - 1.2
- 
                                        Erschließung, Lernziele c und e, 
 
 
 
 
        zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            - I.
- 
                
                    1.3
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
 
 
 
- I.
- 
                
            
- I.
- 
                
                    4
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d, 
 
 
 
- I.
- 
                
                    5
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d, 
 
 
 
        fortzuführen.
    
    
        (3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition 
        
            - I.
- 
                
                    2
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel d, 
 
 
 
        in Verbindung mit den Berufsbildpositionen 
        
            - I.
- 
                
                    3
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Kommunikation und Kooperation, Lernziel b, 
 
 
 
- II.
- 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    - 1.3
- 
                                        Technische Bearbeitung und Aufbewahrung, Lernziele a, c und d, 
 
 
 
 
- II.
- 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    - 1.4
- 
                                        Informationsvermittlung und Benutzungsdienst, Lernziel d, 
 
 
 
 
        zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            - I.
- 
                
                    4
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c und l, 
 
 
 
- I.
- 
                
                    5
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele e und f, 
 
 
 
        fortzuführen.
    
    
        
            
            - 
                
            
        (1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition 
        
            - II.
- 
                
                    1.1
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Übernahme von Schriftgut und anderen Informationsträgern, Lernziele b und c, 
 
 
 
        in Verbindung mit den Berufsbildpositionen 
        
            - I.
- 
                
                    4
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel f, 
 
 
 
- II.
- 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    - 1.3
- 
                                        Technische Bearbeitung und Aufbewahrung, Lernziel b, 
 
 
 
 
        zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition 
        
            - II.
- 
                
                    1.1
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Übernahme von Schriftgut und anderen Informationsträgern, Lernziele a und d, 
 
 
 
        fortzuführen.
    
    
        (2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition 
        
            - I.
- 
                
                    2
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel c, 
 
 
 
        in Verbindung mit der Berufsbildposition 
        
            - II.
- 
                
                    1.2
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Erschließung, Lernziele a, b und d, 
 
 
 
        zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            - I.
- 
                
                    1.3
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
 
 
 
- I.
- 
                
            
- I.
- 
                
                    3
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Kommunikation und Kooperation, Lernziele e und f, 
 
 
 
- I.
- 
                
                    5
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, d, e und f, 
 
 
 
- II.
- 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    - 1.2
- 
                                        Erschließung, Lernziel e, 
 
 
 
 
        fortzuführen.
    
    
        (3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen 
        
            - I.
- 
                
                    1.2
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziel e, 
 
 
 
- II.
- 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    - 1.4
- 
                                        Informationsvermittlung und Benutzungsdienst, Lernziele a, b, c und e, 
 
 
 
 
        in Verbindung mit den Berufsbildpositionen 
        
            - I.
- 
                
                    3
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Kommunikation und Kooperation, Lernziele a, c und g, 
 
 
 
- I.
- 
                
                    6
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziele b und c, 
 
 
 
        zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition 
        
            - I.
- 
                
                    3
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Kommunikation und Kooperation, Lernziele e und f, 
 
 
 
        fortzuführen.
    
    
        
            
            - 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        
                                            Fachrichtung Bibliothek
                                             
                                                
                                                - 
                                                    
                                                        Erstes Ausbildungsjahr
                                                     
 
 
 
 
 
        (1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 
        
            - 1.1
- 
                Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben, 
- 1.2
- 
                Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d, 
- 1.3
- 
                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 1.4
- 
                Umweltschutz, 
- 4
- 
                Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b, 
        zu vermitteln.
    
    
        (2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition 
        
            - 2
- 
                Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a, 
        in Verbindung mit den Berufsbildpositionen 
        
            - 3
- 
                Kommunikation und Kooperation, Lernziel d, 
- 4
- 
                Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l, 
- 5
- 
                Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f, 
        zu vermitteln.
    
    
        (3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition 
        
            - 2
- 
                Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b, 
        in Verbindung mit den Berufsbildpositionen 
        
            - 4
- 
                Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d, 
- 5
- 
                Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d, 
        zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition 
        
            - 5
- 
                Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f, 
        fortzuführen.
    
    
        
            
            - 
                
            
        (1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition 
        
            
            - 
                
                    
                        - I.1)
- 
                            
                                2
                                 
                                    
                                    - 
                                        Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel d, 
 
 
 
        in Verbindung mit den Berufsbildpositionen 
        
            
            - 
                
                    
                        - I.
- 
                            
                                3
                                 
                                    
                                    - 
                                        Kommunikation und Kooperation, Lernziel e, 
 
- I.
- 
                            
                                4
                                 
                                    
                                    - 
                                        Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel i, 
 
- I.
- 
                            
                                5
                                 
                                    
                                    - 
                                        Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und c, 
 
 
 
- II.2)
- 
                
            
- II.
- 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    - 2.2
- 
                                        Erschließung, Lernziel a, 
 
 
 
 
        zu vermitteln.
        
        ---------- 
        
        1) Abschnitt I
        
        2) Abschnitt II
    
    
        (2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition 
        
            - I.
- 
                
                    3
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Kommunikation und Kooperation, Lernziel b, 
 
 
 
        in Verbindung mit den Berufsbildpositionen 
        
            - I.
- 
                
                    3
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Kommunikation und Kooperation, Lernziel f, 
 
 
 
- I.
- 
                
                    4
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel k, 
 
 
 
- I.
- 
                
                    6
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziel a, 
 
 
 
- II.
- 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    - 2.4
- 
                                        Benutzungsdienst und Informationsvermittlung, Lernziele a bis d, 
 
 
 
 
        zu vermitteln.
    
    
        (3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition 
        
            - I.
- 
                
                    4
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele g und h, 
 
 
 
        im Zusammenhang mit der Berufsbildposition 
        
            - II.
- 
                
                    2.3
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Bearbeitung von Medien, Bestandspflege 
 
 
 
        zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            - I.
- 
                
                    1.3
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
 
 
 
- I.
- 
                
            
- I.
- 
                
                    4
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c bis e, 
 
 
 
- I.
- 
                
                    5
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f, 
 
 
 
        fortzuführen.
    
    
        
            
            - 
                
            
        (1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition 
        
            - II.
- 
                
                    2.2
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Erschließung, Lernziele b bis d, 
 
 
 
        in Verbindung mit den Berufsbildpositionen 
        
            - I.
- 
                
                    2
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel c, 
 
 
 
- I.
- 
                
                    4
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel f, 
 
 
 
        zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            - I.
- 
                
                    1.3
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
 
 
 
- I.
- 
                
            
- I.
- 
                
                    5
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel c, 
 
 
 
- II.
- 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    - 2.1
- 
                                        Erwerbung, Lernziel c, 
 
 
 
 
- II.
- 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    - 2.2
- 
                                        Erschließung, Lernziel a, 
 
 
 
 
- II.
- 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    - 2.3
- 
                                        Bearbeitung von Medien, Bestandspflege, Lernziel d, 
 
 
 
 
        fortzuführen.
    
    
        (2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition 
        
            - II.
- 
                
                    2.4
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Benutzungsdienst und Informationsvermittlung, Lernziele e, h und i, 
 
 
 
        in Verbindung mit der Berufsbildposition 
        
            - I.
- 
                
                    3
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Kommunikation und Kooperation, Lernziele a, c und g, 
 
 
 
        zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            - I.
- 
                
                    5
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel c, 
 
 
 
- II.
- 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    - 2.1
- 
                                        Erwerbung, Lernziel c, 
 
 
 
 
- II.
- 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    - 2.2
- 
                                        Erschließung, Lernziel a, 
 
 
 
 
        fortzuführen.
    
    
        (3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition 
        
            - II.
- 
                
                    2.4
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Benutzungsdienst und Informationsvermittlung, Lernziele f und g, 
 
 
 
        in Verbindung mit den Berufsbildpositionen 
        
            - I.
- 
                
                    1.2
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziel e, 
 
 
 
- I.
- 
                
                    6
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziele b und c, 
 
 
 
        zu vermitteln.
    
    
        
            
            - 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        
                                            Fachrichtung Information und Dokumentation
                                             
                                                
                                                - 
                                                    
                                                        Erstes Ausbildungsjahr
                                                     
 
 
 
 
 
        (1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 
        
            - 1.1
- 
                Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben, 
- 1.2
- 
                Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d, 
- 1.3
- 
                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 1.4
- 
                Umweltschutz, 
- 4
- 
                Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b, 
        zu vermitteln.
    
    
        (2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition 
        
            - 2
- 
                Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a, 
        in Verbindung mit den Berufsbildpositionen 
        
            - 3
- 
                Kommunikation und Kooperation, Lernziel d, 
- 4
- 
                Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l, 
- 5
- 
                Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f, 
        zu vermitteln.
    
    
        (3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition 
        
            - 2
- 
                Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b, 
        in Verbindung mit den Berufsbildpositionen 
        
            - 4
- 
                Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d, 
- 5
- 
                Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d, 
        zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition 
        
            - 5
- 
                Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f, 
        fortzuführen.
    
    
        
            
            - 
                
            
        (1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition 
        
            
            - 
                
                    
                        - II.1)
- 
                            
                                3.1
                                 
                                    
                                    - 
                                        Beschaffung, Lernziele a und b, 
 
 
 
        in Verbindung mit den Berufsbildpositionen 
        
            
            - 
                
                    
                        - I.2)
- 
                            
                                3
                                 
                                    
                                    - 
                                        Kommunikation und Kooperation, Lernziele b, e und f, 
 
- I.
- 
                            
                                4
                                 
                                    
                                    - 
                                        Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele f, g und h, 
 
 
 
        zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition 
        
            
            - 
                
                    
                        - I.
- 
                            
                                5
                                 
                                    
                                    - 
                                        Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, d, e und f, 
 
 
 
        fortzuführen.
        
        ---------- 
        
        1) Abschnitt I
        
        2) Abschnitt II
    
    
        (2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen 
        
            - II.
- 
                
                    3.2
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Erschließung, Lernziele a und b, 
 
 
 
- II.
- 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    - 3.3
- 
                                        Verwaltung und Pflege von Datenspeichern, Lernziele a bis c, 
 
 
 
 
        in Verbindung mit der Berufsbildposition 
        
            - I.
- 
                
                    5
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel a, 
 
 
 
        zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            
            - 
                
                    
                        - I.
- 
                            
                                3
                                 
                                    
                                    - 
                                        Kommunikation und Kooperation, Lernziele d, e und f, 
 
- I.
- 
                            
                                5
                                 
                                    
                                    - 
                                        Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, d bis f, 
 
 
 
        fortzuführen.
    
    
        (3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition 
        
            - I.
- 
                
                    2
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel d, 
 
 
 
        in Verbindung mit den Berufsbildpositionen 
        
            - I.
- 
                
                    4
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele i und k, 
 
 
 
- I.
- 
                
                    5
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel c, 
 
 
 
- I.
- 
                
                    6
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziel a, 
 
 
 
- II.
- 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    - 3.4
- 
                                        Informationsvermittlung und Informationsdienstleistungen, Lernziele b bis e, 
 
 
 
 
        zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            - I.
- 
                
                    1.3
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
 
 
 
- I.
- 
                
            
- I.
- 
                
                    3
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Kommunikation und Kooperation, Lernziele b und d bis f, 
 
 
 
- I.
- 
                
                    5
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f, 
 
 
 
        fortzuführen.
    
    
        
            
            - 
                
            
        (1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition 
        
            - I.
- 
                
                    2
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel c, 
 
 
 
        in Verbindung mit den Berufsbildpositionen 
        
            - I.
- 
                
                    3
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Kommunikation und Kooperation, Lernziel c, 
 
 
 
- II.
- 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    - 3.2
- 
                                        Erschließung, Lernziel c, 
 
 
 
 
        zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            - I.
- 
                
                    1.3
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
 
 
 
- I.
- 
                
            
- I.
- 
                
                    3
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis f, 
 
 
 
- I.
- 
                
                    4
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel f, 
 
 
 
- I.
- 
                
                    5
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f, 
 
 
 
        fortzuführen.
    
    
        (2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition 
        
            - I.
- 
                
                    3
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Kommunikation und Kooperation, Lernziele a und g, 
 
 
 
        in Verbindung mit den Berufsbildpositionen 
        
            - I.
- 
                
                    1.2
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziel e, 
 
 
 
- II.
- 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    - 3.1
- 
                                        Beschaffung, Lernziel c, 
 
 
 
 
- II.
- 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    - 3.4
- 
                                        Informationsvermittlung und Informationsdienstleistungen, Lernziele a und f, 
 
 
 
 
        zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            - I.
- 
                
                    3
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis f, 
 
 
 
- I.
- 
                
                    5
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f, 
 
 
 
        fortzuführen.
    
    
        (3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition 
        
            - II.
- 
                
            
        in Verbindung mit der Berufsbildposition 
        
            - I.
- 
                
                    6
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziele b und c, 
 
 
 
        zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition 
        
            - I.
- 
                
                    3
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis g, 
 
 
 
        fortzuführen.
    
    
        
            
            - 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        
                                            Fachrichtung Bildagentur
                                             
                                                
                                                - 
                                                    
                                                        Erstes Ausbildungsjahr
                                                     
 
 
 
 
 
        (1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 
        
            - 1.1
- 
                Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben, 
- 1.2
- 
                Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d, 
- 1.3
- 
                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 1.4
- 
                Umweltschutz, 
- 4
- 
                Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b, 
        zu vermitteln.
    
    
        (2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition 
        
            - 2
- 
                Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a, 
        in Verbindung mit den Berufsbildpositionen 
        
            - 3
- 
                Kommunikation und Kooperation, Lernziel d, 
- 4
- 
                Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l, 
- 5
- 
                Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f, 
        zu vermitteln.
    
    
        (3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition 
        
            - 2
- 
                Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b, 
        in Verbindung mit den Berufsbildpositionen 
        
            - 4
- 
                Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d, 
- 5
- 
                Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d, 
        zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition 
        
            - 5
- 
                Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f, 
        fortzuführen.
    
    
        
            
            - 
                
            
        (1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition 
        
            
            - 
                
                    
                        - I.1)
- 
                            
                                2
                                 
                                    
                                    - 
                                        Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel d, 
 
 
 
        in Verbindung mit den Berufsbildpositionen 
        
            
            - 
                
                    
                        - I.
- 
                            
                                3
                                 
                                    
                                    - 
                                        Kommunikation und Kooperation, Lernziel e, 
 
- I.
- 
                            
                                4
                                 
                                    
                                    - 
                                        Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel i, 
 
- I.
- 
                            
                                5
                                 
                                    
                                    - 
                                        Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und c, 
 
 
 
- II.2)
- 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    - 4.1
- 
                                        Beschaffung, Lernziele a und c, 
 
 
 
 
- II.
- 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    - 4.2
- 
                                        Erschließung, Lernziel a, 
 
 
 
 
        zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            
            - 
                
                    
                        - I.
- 
                            
                                1.3
                                 
                                    
                                    - 
                                        Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
 
 
 
- I.
- 
                
                    
                        
                        - 
                            
                        
- I.
- 
                            
                                5
                                 
                                    
                                    - 
                                        Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f, 
 
 
 
        fortzuführen.
        
        ---------- 
        
        1) Abschnitt I
        
        2) Abschnitt II
    
    
        (2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen 
        
            - I.
- 
                
                    3
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Kommunikation und Kooperation, Lernziel b, 
 
 
 
- I.
- 
                
                    6
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziel a, 
 
 
 
        in Verbindung mit den Berufsbildpositionen 
        
            - I.
- 
                
                    3
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Kommunikation und Kooperation, Lernziel f, 
 
 
 
- II.
- 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    - 4.4
- 
                                        Bildvermittlung, Lernziele a, d und e, 
 
 
 
 
        zu vermitteln.
    
    
        (3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition 
        
            - II.
- 
                
                    4.3
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Aufbewahrung und technische Bearbeitung, Lernziele a und c, 
 
 
 
        in Verbindung mit der Berufsbildposition 
        
            - I.
- 
                
                    4
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele f bis h und k, 
 
 
 
        zu vermitteln.
    
    
        
            
            - 
                
            
        (1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition 
        
            - I.
- 
                
                    2
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel c, 
 
 
 
        in Verbindung mit den Berufsbildpositionen 
        
            - II.
- 
                
                    4.1
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Beschaffung, Lernziele b, d und e, 
 
 
 
- II.
- 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    - 4.2
- 
                                        Erschließung, Lernziele b und c, 
 
 
 
 
        zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            - I.
- 
                
                    1.3
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
 
 
 
- I.
- 
                
                    4
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c und d, 
 
 
 
- I.
- 
                
                    5
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f, 
 
 
 
        fortzuführen.
    
    
        (2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition 
        
            - I.
- 
                
                    3
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Kommunikation und Kooperation, Lernziele a, c und g, 
 
 
 
        in Verbindung mit den Berufsbildpositionen 
        
            - I.
- 
                
                    1.2
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziel e, 
 
 
 
- I.
- 
                
                    6
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziele b und c, 
 
 
 
- II.
- 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    - 4.3
- 
                                        Aufbewahrung und technische Bearbeitung, Lernziel b, 
 
 
 
 
- II.
- 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    - 4.4
- 
                                        Bildvermittlung, Lernziel b, 
 
 
 
 
        zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            - I.
- 
                
                    3
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Kommunikation und Kooperation, Lernziele e und f, 
 
 
 
- I.
- 
                
                    4
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel l, 
 
 
 
- II.
- 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    - 4.3
- 
                                        Aufbewahrung und technische Bearbeitung, Lernziel c, 
 
 
 
 
        fortzuführen.
    
    
        (3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition 
        
            - II.
- 
                
            
        in Verbindung mit der Berufsbildposition 
        
            - II.
- 
                
                    4.4
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Bildvermittlung, Lernziele c, f und g, 
 
 
 
        zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            - I.
- 
                
            
- II.
- 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    - 4.1
- 
                                        Beschaffung, Lernziele a, d und e, 
 
 
 
 
- II.
- 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    - 4.4
- 
                                        Bildvermittlung, Lernziele d und e, 
 
 
 
 
        fortzuführen.
        
        Fachrichtung Medizinische Dokumentation
        
            
            - 
                
            
        (1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen 
        
            - 1.1
- 
                Stellung, Rechtsform, Organisation und Aufgaben, 
- 1.2
- 
                Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziele a bis d, 
- 1.3
- 
                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 1.4
- 
                Umweltschutz, 
- 4
- 
                Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele a und b, 
        zu vermitteln.
    
    
        (2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition 
        
            - 2
- 
                Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel a, 
        in Verbindung mit den Berufsbildpositionen 
        
            - 3
- 
                Kommunikation und Kooperation, Lernziel d, 
- 4
- 
                Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele c, e und l, 
- 5
- 
                Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f, 
        zu vermitteln.
    
    
        (3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition 
        
            - 2
- 
                Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel b, 
        in Verbindung mit den Berufsbildpositionen 
        
            - 4
- 
                Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel d, 
- 5
- 
                Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel d, 
        zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition 
        
            - 5
- 
                Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b, e und f, 
        fortzuführen.
    
    
        
            
            - 
                
            
        (1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen 
        
            - I.1)
- 
                
                    5
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel c, II.2) 
- 5.1
- 
                                        Sammlung, Erfassung und Strukturierung medizinischer Informationen, Lernziele a und b 
 
 
 
        in Verbindung mit den Berufsbildpositionen 
        
            - I.
- 
                
                    3
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Kommunikation und Kooperation, Lernzeile b, c, e und f, 
 
 
 
- I.
- 
                
                    4
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele f bis h, 
 
 
 
        zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition 
        
            - I.
- 
                
                    5
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b und d bis f 
 
 
 
        fortzuführen.
    
    
        (2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen 
        
            - II.
- 
                
                    5.2
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Erschließung und Verschlüsselung, Lernziele a und b, 
 
 
 
- II.
- 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    - 5.3
- 
                                        Verwaltung und Pflege von Datenbeständen, Lernziel a 
 
 
 
 
        in Verbindung mit der Berufsbildposition 
        
            - I.
- 
                
                    5
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel a 
 
 
 
        zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            - I.
- 
                
                    3
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Kommunikation udn Kooperation, Lernziele d bis f, 
 
 
 
- I.
- 
                
                    5
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b bis f 
 
 
 
        fortzuführen.
    
    
        (3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen 
        
            - I.
- 
                
                    2
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel d, 
 
 
 
- II.
- 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    - 5.4
- 
                                        Statistik und Informationsdienstleistungen, Lernziele a und b 
 
 
 
 
        in Verbindung mit den Berufsbildpositionen 
        
            - I.
- 
                
                    4
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziele i und k, 
 
 
 
- I.
- 
                
                    6
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziel a 
 
 
 
        zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            - I.
- 
                
                    1.3
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
 
 
 
- I.
- 
                
            
- I.
- 
                
                    3
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Kommunikation und Kooperation, Lernziele b und d bis f, 
 
 
 
- I.
- 
                
                    4
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel l, 
 
 
 
- I.
- 
                
                    5
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b bis f, 
 
 
 
        fortzuführen.
    
    
        
            
            - 
                
            
        (1) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition 
        
            - I.
- 
                
                    2
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Beschaffung, Erschließung und Bereitstellung, Lernziel c 
 
 
 
        in Verbindung mit der Berufsbildposition 
        
            - II.
- 
                
                    5.2
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Erschließung und Verschlüsselung, Lernziele c und d 
 
 
 
        zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            - I.
- 
                
                    1.3
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
 
 
 
- I.
- 
                
            
- I.
- 
                
                    3
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis f, 
 
 
 
- I.
- 
                
                    4
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Arbeitsorganisation und Bürowirtschaft, Lernziel f, 
 
 
 
- I.
- 
                
                    5
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele, b bis f, 
 
 
 
- II.
- 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    - 5.4
- 
                                        Statistik und Informationsdienstleistungen, Lernziele a und b 
 
 
 
 
        fortzuführen.
    
    
        (2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition 
        
            - II.
- 
                
                    5.1
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Sammlung, Erfassung und Strukturierung medizinischer Informationen, Lernziel c 
 
 
 
        in Verbindung mit der Berufsbildpositionen 
        
            - I.
- 
                
                    1.2
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, Lernziel e, 
 
 
 
- II.
- 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    - 5.3
- 
                                        Verwaltung und Pflege von Datenbeständen, Lernziele b und c 
 
 
 
 
        zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            - I.
- 
                
                    3
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis f, 
 
 
 
- I.
- 
                
                    5
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele b bis f, 
 
 
 
- II.
- 
                
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    - 5.2
- 
                                        Erschließung und Verschlüsselung, Lernziel a 
 
 
 
 
        fortzuführen.
    
    
        (3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildposition 
        
            - II.
- 
                
                    5.4
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Statistik und Informationsdienstleistungen, Lernziel c 
 
 
 
        in Verbindung mit den Berufsbildpositionen 
        
            - I.
- 
                
                    3
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Kommunikation und Kooperation, Lernziele a und g, 
 
 
 
- I.
- 
                
                    6
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, Lernziele b und c, 
 
 
 
        zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition 
        
            - I.
- 
                
                    3
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        Kommunikation und Kooperation, Lernziele d bis f 
 
 
 
        fortzuführen.