Urteile & Gesetze
Neues
  1. Startseite
  2. Gesetze
  3. MedienBTMstrPrV
  4. § 9
< § 8
Anlage 1 >

(MedienBTMstrPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister Medienproduktion Bild und Ton und Geprüfte Meisterin Medienproduktion Bild und Ton

Ausfertigungsdatum: 04.07.2012


§ 9 MedienBTMstrPrV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. August 2012 in Kraft.

Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen

Impressum
Über uns
Datenschutz