(MedFAngAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten

Ausfertigungsdatum: 26.04.2006


§ 4 MedFAngAusbV Ausbildungsberufsbild

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:

1.
Der Ausbildungsbetrieb:
1.1
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
1.2
Stellung des Ausbildungsbetriebes im Gesundheitswesen; Anforderungen an den Beruf,
1.3
Organisation und Rechtsform des Ausbildungsbetriebes,
1.4
Gesetzliche und vertragliche Bestimmungen der medizinischen Versorgung,
1.5
Umweltschutz;
2.
Gesundheitsschutz und Hygiene:
2.1
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
2.2
Maßnahmen der Arbeits- und Praxishygiene,
2.3
Schutz vor Infektionskrankheiten;
3.
Kommunikation:
3.1
Kommunikationsformen und -methoden,
3.2
Verhalten in Konfliktsituationen;
4.
Patientenbetreuung und -beratung:
4.1
Betreuen von Patienten und Patientinnen,
4.2
Beraten von Patienten und Patientinnen;
5.
Betriebsorganisation und Qualitätsmanagement:
5.1
Betriebs- und Arbeitsabläufe,
5.2
Qualitätsmanagement,
5.3
Zeitmanagement,
5.4
Arbeiten im Team,
5.5
Marketing;
6.
Verwaltung und Abrechnung:
6.1
Verwaltungsarbeiten,
6.2
Materialbeschaffung und -verwaltung,
6.3
Abrechnungswesen;
7.
Information und Dokumentation:
7.1
Informations- und Kommunikationssysteme,
7.2
Dokumentation,
7.3
Datenschutz und Datensicherheit;
8.
Durchführen von Maßnahmen bei Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Arztes oder der Ärztin:
8.1
Assistenz bei ärztlicher Diagnostik,
8.2
Assistenz bei ärztlicher Therapie,
8.3
Umgang mit Arzneimitteln, Sera und Impfstoffen sowie Heil- und Hilfsmitteln;
9.
Grundlagen der Prävention und Rehabilitation;
10.
Handeln bei Not- und Zwischenfällen.