Meeresbodenbergbaugesetz (MBergG)
Gesetz zur Regelung des Meeresbodenbergbaus

Ausfertigungsdatum: 06.06.1995


§ 3 MBergG Ausführung durch das Landesamt

Dieses Gesetz wird vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) mit Sitz in Hannover und Clausthal-Zellerfeld als einem für diese Aufgabe vom Land Niedersachsen entliehenen Organ des Bundes ausgeführt. Das Landesamt unterliegt insoweit der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundes.