(1) Die Situationsaufgabe vervollständigt den Qualifikationsnachweis für das Maurer- und Betonbauer-Handwerk.
(2) Als Situationsaufgabe sind die nachstehend aufgeführten Arbeiten auszuführen:
- 1.
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eine vorgegebene Bau- oder Bauhilfskonstruktion herstellen oder vervollständigen,
- 2.
-
vorgegebene Baustoffe, Bau- oder Bauhilfskonstruktionen überprüfen und beurteilen; Fehler und Mängel an einer Konstruktion bestimmen und Ergebnis dokumentieren, Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.
(3) Als Baustoffe, Bau- oder Bauhilfskonstruktionen kommen insbesondere in Betracht:
- 1.
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Frischbeton und Frischmörtel,
- 2.
-
Zuschlag für Mörtel und Beton,
- 3.
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Bewehrungen,
- 4.
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Gründungen,
- 5.
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Entwässerungskanäle, Entwässerungsleitungen, Dränung,
- 6.
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Baukörper aus Steinen, Beton und Stahlbeton,
- 7.
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Bauwerksabdichtungen, Wärme-, Schall- und Brandschutz,
- 8.
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Schornsteine,
- 9.
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feuerfestes Mauerwerk,
- 10.
-
Baugrubensicherungen,
- 11.
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Schalungen und Lehrgerüste,
- 12.
-
Baustellensicherungen,
- 13.
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Arbeits- und Schutzgerüste.
(4) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen der Arbeiten nach Absatz 2 gebildet.