(1) Die Situationsaufgabe vervollständigt den Qualifikationsnachweis für das Maurer- und Betonbauer-Handwerk.
    
        (2) Als Situationsaufgabe sind die nachstehend aufgeführten Arbeiten auszuführen: 
        
            - 1.
- 
                eine vorgegebene Bau- oder Bauhilfskonstruktion herstellen oder vervollständigen, 
- 2.
- 
                vorgegebene Baustoffe, Bau- oder Bauhilfskonstruktionen überprüfen und beurteilen; Fehler und Mängel an einer Konstruktion bestimmen und Ergebnis dokumentieren, Lösungsmöglichkeiten aufzeigen. 
        (3) Als Baustoffe, Bau- oder Bauhilfskonstruktionen kommen insbesondere in Betracht: 
        
            - 1.
- 
                Frischbeton und Frischmörtel, 
- 2.
- 
                Zuschlag für Mörtel und Beton, 
- 3.
- 
                Bewehrungen, 
- 4.
- 
                Gründungen, 
- 5.
- 
                Entwässerungskanäle, Entwässerungsleitungen, Dränung, 
- 6.
- 
                Baukörper aus Steinen, Beton und Stahlbeton, 
- 7.
- 
                Bauwerksabdichtungen, Wärme-, Schall- und Brandschutz, 
- 8.
- 
                Schornsteine, 
- 9.
- 
                feuerfestes Mauerwerk, 
- 10.
- 
                Baugrubensicherungen, 
- 11.
- 
                Schalungen und Lehrgerüste, 
- 12.
- 
                Baustellensicherungen, 
- 13.
- 
                Arbeits- und Schutzgerüste. 
(4) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen der Arbeiten nach Absatz 2 gebildet.