Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
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Umweltschutz,
- 5.
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Entwickeln von Gestaltungskonzeptionen,
- 6.
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Vorbereiten und Handhaben von Werkzeugen und Geräten,
- 7.
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Vorbereiten und Lagern von Werk- und Hilfsstoffen,
- 8.
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Planen und Kalkulieren von Arbeitsabläufen,
- 9.
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Abstimmen von Farben,
- 10.
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Anfertigen von Perücken, Haarteilen und Körperbehaarungen,
- 11.
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Anfertigen von Glatzen,
- 12.
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Anfertigen von Masken und Körperteilen,
- 13.
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Anfertigen von Spezialeffekten,
- 14.
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Schminken,
- 15.
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Gestalten von Frisuren mit Eigenhaar und Haarteilen,
- 16.
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Prüfen von Arbeitsergebnissen,
- 17.
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Arbeiten für Proben und Produktionen.