Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
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                Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 
- 2.
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                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
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                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 4.
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                Umweltschutz, 
- 5.
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                Entwickeln von Gestaltungskonzeptionen, 
- 6.
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                Vorbereiten und Handhaben von Werkzeugen und Geräten, 
- 7.
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                Vorbereiten und Lagern von Werk- und Hilfsstoffen, 
- 8.
- 
                Planen und Kalkulieren von Arbeitsabläufen, 
- 9.
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                Abstimmen von Farben, 
- 10.
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                Anfertigen von Perücken, Haarteilen und Körperbehaarungen, 
- 11.
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                Anfertigen von Glatzen, 
- 12.
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                Anfertigen von Masken und Körperteilen, 
- 13.
- 
                Anfertigen von Spezialeffekten, 
- 14.
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                Schminken, 
- 15.
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                Gestalten von Frisuren mit Eigenhaar und Haarteilen, 
- 16.
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                Prüfen von Arbeitsergebnissen, 
- 17.
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                Arbeiten für Proben und Produktionen.