Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
- 
                Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 
- 2.
- 
                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
- 
                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 4.
- 
                Umweltschutz, 
- 5.
- 
                Zuordnen und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen, 
- 6.
- 
                Betriebliche und technische Kommunikation, 
- 7.
- 
                Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, 
- 8.
- 
                Prüfen, 
- 9.
- 
                Branchenspezifische Fertigungstechniken, 
- 10.
- 
                Steuerungs- und Regelungstechnik, 
- 11.
- 
                Einrichten und Bedienen von Produktionsanlagen, 
- 12.
- 
                Steuern des Materialflusses, 
- 13.
- 
                Warten und Inspizieren von Maschinen und Anlagen, 
- 14.
- 
                Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.