(MaschFüAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/zur Maschinen- und Anlagenführerin

Ausfertigungsdatum: 27.04.2004


§ 2 MaschFüAusbV Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert zwei Jahre.