Markenverordnung (MarkenV)
Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes

Ausfertigungsdatum: 11.05.2004


§ 57 MarkenV Übergangsregelung für künftige Änderungen

Für Markenanmeldungen, die vor Inkrafttreten von Änderungen dieser Verordnung eingereicht worden sind, gelten die Vorschriften dieser Verordnung in ihrer bis dahin geltenden Fassung.