Markenverordnung (MarkenV)
Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes

Ausfertigungsdatum: 11.05.2004


§ 24 MarkenV Ort und Form des Registers

(1) Das Register wird beim Deutschen Patent- und Markenamt geführt.

(2) Seit dem 1. August 1999 wird das Register in Form einer elektronischen Datenbank betrieben.