Markenverordnung (MarkenV)
Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes

Ausfertigungsdatum: 11.05.2004


§ 13 MarkenV Muster und Modelle

Der Anmeldung dürfen keine Muster oder Modelle der mit der Marke versehenen Gegenstände oder der Marke selbst beigefügt werden.