(MalerLackAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung im Maler- und Lackierergewerbe

Ausfertigungsdatum: 03.07.2003


§ 8 MalerLackAusbV Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.