(Fundstelle: BGBl. I 1995, 177 u. 178)
    
    
        
            
            - 
                
            
- 1)
- 
                
                    In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt I der Berufsbildposition
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        
                                            
                                                
                                                - 
                                                    
                                                        
                                                            - lfd. Nr. 1
- 
                                                                der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen 
 
 
 
 
 
 
 
                    unter Einbeziehung der Berufsbildpositionen
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        
                                            
                                                
                                                - 
                                                    
                                                        
                                                            - lfd. Nr. 2.4
- 
                                                                Abwickeln von Geschäftsvorgängen und Erfassen marktwirtschaftlicher Zusammenhänge, 
- lfd. Nr. 3
- 
                                                                Pflanzenproduktion, 
- lfd. Nr. 4
- 
                                                                Tierproduktion 
 
 
 
 
 
 
 
                    zu vermitteln.
                 
- 2)
- 
                
                    In einem Zeitrahmen von insgesamt 4 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt I der Berufsbildposition
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        
                                            
                                                
                                                - 
                                                    
                                                        
                                                            - lfd. Nr. 3
- 
                                                                Pflanzenproduktion 
 
 
 
 
 
 
 
                    unter Einbeziehung der Berufsbildpositionen
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        
                                            
                                                
                                                - 
                                                    
                                                        
                                                            - lfd. Nr. 2.1
- 
                                                                Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen, 
- lfd. Nr. 2.2
- 
                                                                Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen, 
- lfd. Nr. 2.3
- 
                                                                Planen der Produktion sowie Vorbereiten und Kontrollieren der Arbeiten 
 
 
 
 
 
 
 
                    zu vermitteln.
                 
- 3)
- 
                
                    In einem Zeitrahmen von insgesamt 4 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt I der Berufsbildposition
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        
                                            
                                                
                                                - 
                                                    
                                                        
                                                            - lfd. Nr. 4
- 
                                                                Tierproduktion 
 
 
 
 
 
 
 
                    unter Einbeziehung der Berufsbildpositionen
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        
                                            
                                                
                                                - 
                                                    
                                                        
                                                            - lfd. Nr. 2.1
- 
                                                                Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen, 
- lfd. Nr. 2.2
- 
                                                                Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen, 
- lfd. Nr. 2.3
- 
                                                                Planen der Produktion sowie Vorbereiten und Kontrollieren der Arbeiten 
 
 
 
 
 
 
 
                    zu vermitteln.
                     
                        
                        - 
                            
                        
 
- 1)
- 
                
                    In einem Zeitrahmen von insgesamt 4 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        
                                            
                                                
                                                - 
                                                    
                                                        
                                                            - lfd. Nr. 3
- 
                                                                Pflanzenproduktion 
 
 
 
 
 
 
 
                    zu vermitteln; im Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        
                                            
                                                
                                                - 
                                                    
                                                        
                                                            - lfd. Nr. 1
- 
                                                                der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen, 
- lfd. Nr. 2
- 
                                                                Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit, Produktion und Vermarktung 
 
 
 
 
 
 
 
                    fortzuführen.
                 
- 2)
- 
                
                    In einem Zeitrahmen von insgesamt 4 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        
                                            
                                                
                                                - 
                                                    
                                                        
                                                            - lfd. Nr. 4
- 
                                                                Tierproduktion 
 
 
 
 
 
 
 
                    zu vermitteln; im Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        
                                            
                                                
                                                - 
                                                    
                                                        
                                                            - lfd. Nr. 1
- 
                                                                der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen, 
- lfd. Nr. 2
- 
                                                                Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit, Produktion und Vermarktung 
 
 
 
 
 
 
 
                    fortzuführen.
                 
- 3)
- 
                
                    In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        
                                            
                                                
                                                - 
                                                    
                                                        
                                                            - lfd. Nr. 5
- 
                                                                betriebliche Ergebnisse 
 
 
 
 
 
 
 
                    unter Einbeziehung der Berufsbildpositionen
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        
                                            
                                                
                                                - 
                                                    
                                                        
                                                            - lfd. Nr. 3
- 
                                                                Pflanzenproduktion, 
- lfd. Nr. 4
- 
                                                                Tierproduktion 
 
 
 
 
 
 
 
                    zu vermitteln.
                     
                        
                        - 
                            
                        
 
- 1)
- 
                
                    In einem Zeitrahmen von insgesamt 4 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        
                                            
                                                
                                                - 
                                                    
                                                        
                                                            - lfd. Nr. 3
- 
                                                                Pflanzenproduktion 
 
 
 
 
 
 
 
                    im Zusammenhang mit den Berufsbildpositionen
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        
                                            
                                                
                                                - 
                                                    
                                                        
                                                            - lfd. Nr. 1
- 
                                                                der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen, 
- lfd. Nr. 2
- 
                                                                Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit, Produktion und Vermarktung 
 
 
 
 
 
 
 
                    weiter zu vermitteln und zu vertiefen.
                 
- 2)
- 
                
                    In einem Zeitrahmen von insgesamt 4 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        
                                            
                                                
                                                - 
                                                    
                                                        
                                                            - lfd. Nr. 4
- 
                                                                Tierproduktion 
 
 
 
 
 
 
 
                    im Zusammenhang mit den Berufsbildpositionen
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        
                                            
                                                
                                                - 
                                                    
                                                        
                                                            - lfd. Nr. 1
- 
                                                                der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen, 
- lfd. Nr. 2
- 
                                                                Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit, Produktion und Vermarktung 
 
 
 
 
 
 
 
                    weiter zu vermitteln und zu vertiefen.
                 
- 3)
- 
                
                    In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind die bisher vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition
                     
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        
                                            
                                                
                                                - 
                                                    
                                                        
                                                            - lfd. Nr. 5
- 
                                                                betriebliche Ergebnisse 
 
 
 
 
 
 
 
                    weiter anzuwenden und zu vertiefen.