(LwAusbV 1995)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin

Ausfertigungsdatum: 31.01.1995


§ 7 LwAusbV 1995 Berichtsheft

Der Auszubildende hat ein Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises zu führen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen. Der Ausbildende hat das Berichtsheft regelmäßig durchzusehen.