Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
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                der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen, 
- 1.1
- 
                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 1.2
- 
                Berufsbildung, 
- 1.3
- 
                Mitgestalten sozialer Beziehungen innerhalb und außerhalb des Betriebes, 
- 1.4
- 
                Arbeits- und Tarifrecht; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, 
- 1.5
- 
                Umweltschutz und Landschaftspflege; rationelle Energie- und Materialverwendung; 
- 2.
- 
                Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit, Produktion und Vermarktung, 
- 2.1
- 
                Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen, 
- 2.2
- 
                Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen, 
- 2.3
- 
                Planen der Produktion sowie Vorbereiten und Kontrollieren der Arbeiten, 
- 2.4
- 
                Abwickeln von Geschäftsvorgängen und Erfassen marktwirtschaftlicher Zusammenhänge; 
- 3.
- 
                Pflanzenproduktion, 
- 3.1
- 
                Bearbeiten und Pflegen des Bodens; Erhalten einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit, 
- 3.2
- 
                Bestellen und Pflegen von Pflanzen; rationelles und umweltverträgliches Führen von Kulturen, 
- 3.3
- 
                Ernten und Verwerten pflanzlicher Produkte; 
- 4.
- 
                Tierproduktion, 
- 4.1
- 
                Versorgen von Tieren; rationelles, tiergerechtes und umweltverträgliches Halten, 
- 4.2
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                Nutzen von Tieren; 
- 5.
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                betriebliche Ergebnisse.