Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,
- 1.1
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 1.2
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Berufsbildung,
- 1.3
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Mitgestalten sozialer Beziehungen innerhalb und außerhalb des Betriebes,
- 1.4
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Arbeits- und Tarifrecht; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit,
- 1.5
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Umweltschutz und Landschaftspflege; rationelle Energie- und Materialverwendung;
- 2.
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Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit, Produktion und Vermarktung,
- 2.1
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Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen,
- 2.2
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Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen,
- 2.3
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Planen der Produktion sowie Vorbereiten und Kontrollieren der Arbeiten,
- 2.4
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Abwickeln von Geschäftsvorgängen und Erfassen marktwirtschaftlicher Zusammenhänge;
- 3.
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Pflanzenproduktion,
- 3.1
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Bearbeiten und Pflegen des Bodens; Erhalten einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit,
- 3.2
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Bestellen und Pflegen von Pflanzen; rationelles und umweltverträgliches Führen von Kulturen,
- 3.3
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Ernten und Verwerten pflanzlicher Produkte;
- 4.
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Tierproduktion,
- 4.1
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Versorgen von Tieren; rationelles, tiergerechtes und umweltverträgliches Halten,
- 4.2
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Nutzen von Tieren;
- 5.
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betriebliche Ergebnisse.