(LwAusbV 1995)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin

Ausfertigungsdatum: 31.01.1995


§ 2 LwAusbV 1995 Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Auszubildende, denen der Besuch eines nach landesrechtlichen Vorschriften eingeführten schulischen Berufsgrundbildungsjahres nach einer Verordnung gemäß § 29 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes als erstes Jahr der Berufsausbildung anzurechnen ist, beginnen die betriebliche Ausbildung im zweiten Ausbildungsjahr.