(LwAusbV 1995)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin

Ausfertigungsdatum: 31.01.1995


§ 10 LwAusbV 1995 Übergangsregelung

Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung.